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Rahmenvertrag für Beratung und Analyse

VERION-B2B-2026-10-17-v3 · 17.10.2026

1 Vertragspartner und Einzelauftrag

Anbieter ist Giulio Focardi, handelnd unter VERION GROUP, Maximilianstraße 2, 80539 München, Deutschland, E-Mail info@verion.group. Auftraggeber ist das im Bestellvorgang oder im individuell vereinbarten Auftrag bezeichnete Unternehmen. Die erklärende Person handelt für dieses Unternehmen und bestätigt ihre Vertretungsberechtigung. Ein Teilnehmer übernimmt durch seine Teilnahme keine Zahlungspflicht für den Auftrag.

Dieser Rahmenvertrag regelt die Zusammenarbeit ausschließlich mit Unternehmern gemäß § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Ein entgeltlicher Einzelauftrag setzt die gesonderte Bestätigung von Projekt, Teilnehmerkreis und endgültigem Gesamtbetrag voraus. Ein bloß angelegtes Konto oder eine Einladung begründet keinen entgeltlichen Auftrag.

2 Gegenstand und Arbeitsergebnis

VERION unterstützt unternehmerische Entscheidungen über konkrete Veränderungen durch eine Analyse der beteiligten Personen, ihrer Zusammenarbeit sowie der aus den verfügbaren Angaben ableitbaren Umsetzungsrisiken. Der Einzelauftrag bezeichnet Ausgangslage, Entscheidungsfrage, Teilnehmerkreis und gewählten Leistungsumfang. Der vollständige Review umfasst die für diesen Umfang vorgesehenen Auswertungen, eine Entscheidungsgrundlage mit begründeten Handlungsoptionen sowie Risiko- und Handlungshinweisen, soweit die vorliegenden Informationen entsprechende Aussagen tragen.

Geschuldet sind die vereinbarten Leistungen und vereinbarten Arbeitsergebnisse in fachgerechter Qualität. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, eine sichere Prognose zukünftigen Verhaltens oder die Richtigkeit unzutreffender Kundeneingaben werden nicht zugesagt. Soweit ein bestimmtes Arbeitsergebnis geschuldet ist, bleiben die dafür geltenden gesetzlichen Mängelrechte erhalten. Rechts-, Steuer-, Anlage- und medizinische Beratung gehören nicht zum Leistungsumfang.

Ergebnisse werden im geschützten Dashboard bereitgestellt. Für einen vollständigen Review ist die Bereitstellung innerhalb von 48 Stunden nach vollständigem Eingang aller erforderlichen Teilnehmerangaben, bestätigter Zahlung und Vorliegen der erforderlichen Nutzungs- und Verarbeitungsrechte vorgesehen. Erkennbare Hindernisse und eine geänderte Bereitstellungszeit teilt VERION unverzüglich mit. Vereinbarte verbindliche Termine und gesetzliche Rechte bei Verzögerungen bleiben maßgeblich.

3 Kostenloser Test und Vollmandat

Der ausdrücklich als kostenfrei bezeichnete Test kostet 0 EUR. Die Zahl der für den bestätigten Testumfang aufgenommenen Teilnehmer löst allein keine Zahlung aus. Der Test gibt nur die im Testangebot bezeichneten Ergebnisbereiche frei. Es entsteht kein Abonnement; eine automatische Umwandlung in ein Vollmandat oder Belastung einer Karte findet nicht statt.

Die Fortsetzung eines Tests, ein direkter vollständiger Review und ein neuer Review sind jeweils gesonderte Einzelaufträge. Welche bereits eingegebenen Teilnehmer oder Daten übernommen werden, wird vor der Bestellung angezeigt. Zusätzliche Leistungen, Workshops, laufende Beratung oder erneute Auswertungen sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung enthalten.

4 Mitwirkung und verantwortlicher Einsatz

Der Auftraggeber benennt eine entscheidungsbefugte Kontaktperson, prüft den vorgeschlagenen Projektumfang und stellt sachlich zutreffende, für den vereinbarten Zweck erforderliche Angaben bereit. Teilnehmer müssen ihre eigenen Antworten abgeben können. Fehlende Mitwirkung kann die Leistung verzögern; VERION informiert über konkret benötigte Angaben und setzt erforderlichenfalls eine angemessene Frist.

Der Auftraggeber stellt eine tragfähige Rechtsgrundlage für Daten seiner Beschäftigten und anderer Teilnehmer sicher und erfüllt seine Informationspflichten sowie erforderliche Beteiligungsrechte von Beschäftigtenvertretungen. Eine Erklärung im Checkout ersetzt weder individuelle Information noch eine gegebenenfalls erforderliche Auftragsverarbeitungsvereinbarung. VERION bleibt für die eigenen gesetzlichen Pflichten verantwortlich.

Ergebnisse sind durch eine fachkundige, entscheidungsbefugte Person im Kontext zu prüfen. Sie dürfen nicht alleinige Grundlage einer rechtlich oder ähnlich erheblich wirkenden automatisierten Personalentscheidung sein. Unzulässig sind verdeckte Überwachung, medizinische Diagnosen und die Ableitung besonders geschützter persönlicher Merkmale ohne hierfür zulässige Grundlage.

5 Vertraulichkeit und Ergebnisse

Beide Parteien behandeln nicht öffentlich bekannte Geschäfts-, Projekt- und Teilnehmerinformationen vertraulich. Zugriff erhalten nur Personen und rechtmäßig eingesetzte Dienstleister, die ihn zur Vertragserfüllung benötigen und angemessen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. Gesetzlich gebotene Offenlegungen bleiben zulässig; die andere Partei wird informiert, soweit rechtlich erlaubt.

Die Pflicht gilt nicht für Informationen, deren rechtmäßige öffentliche Bekanntheit, unabhängige Entwicklung oder rechtmäßiger Erhalt von Dritten die empfangende Partei nachweisen kann. Sie besteht nach Vertragsende fort, solange ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse besteht.

Der Kunde behält seine Rechte an bereitgestellten Inhalten. Nach vollständiger Zahlung erhält er ein zeitlich unbeschränktes, einfaches Nutzungsrecht an den für ihn freigegebenen Arbeitsergebnissen für eigene betriebliche Zwecke einschließlich der Weitergabe an zur Verschwiegenheit verpflichtete Berater. Teilnehmerrechte und gesetzliche Grenzen bleiben gewahrt. Methoden, Software und allgemeines Know-how von VERION werden nicht übertragen. Ein Weiterverkauf oder eine öffentliche Veröffentlichung personenbezogener Auswertungen ist nicht umfasst.

6 Geltende Dokumente und Ende des Auftrags

Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Im Übrigen gelten der bestätigte Einzelauftrag, dieser Rahmenvertrag, die einbezogenen AGB und ergänzend die Nutzungsbedingungen. Für Auftragsverarbeitung hat eine gesondert abgeschlossene Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO in ihrem Regelungsbereich Vorrang. Datenschutzhinweise informieren über Verarbeitungen und sind keine pauschale Einwilligung. Die Länderergänzungen für USA, Australien, Festlandchina und Singapur gehen insoweit vor, wie die darin bezeichneten zwingenden Regeln für den konkreten Fall gelten.

Der Einzelauftrag endet nach Erbringung der vereinbarten Leistungen; er verlängert sich nicht automatisch. Dauer und Umfang eines gesondert vereinbarten Plattformzugangs richten sich nach dem Einzelauftrag. Es wird keine unbegrenzte Hostingdauer zugesagt. Gesetzliche Kündigungs- und Rücktrittsrechte bleiben erhalten; entstandene Vergütungs- und Erstattungsansprüche richten sich nach dem anwendbaren Recht.

VERION DEV · TESTUMGEBUNG