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Zwingende Länderergänzungen für USA Australien China und Singapur

VERION-B2B-2026-10-17-v3 · 17.10.2026

1 Anknüpfung und Vorrang

Diese Ergänzungen gehen entgegenstehenden allgemeinen Vertragsbestimmungen ausschließlich vor, soweit die jeweilige zwingende Rechtsvorschrift für den konkreten Auftrag oder Verarbeitungsvorgang gilt. Die Rechnungsanschrift oder Staatsangehörigkeit allein bestimmt nicht den Ort einer betroffenen Person oder die Anwendbarkeit jedes Datenschutzgesetzes. Der Anbieter bleibt für seine eigenen Pflichten verantwortlich; gesetzliche Pflichten des Kunden werden nicht durch eine pauschale Anbietererklärung ersetzt.

2 Vereinigte Staaten

Der vereinbarte Einsatz ist die Beratung zu Unternehmensveränderungen. Eine Lieferung oder Verwendung personenbezogener Berichte zur Beurteilung einzelner Personen für Einstellungen, Beförderungen, Versetzungen oder Kündigungen ist nicht Gegenstand dieses Auftrags. Eine solche Zweckänderung ist ein anderer Leistungsumfang und erfordert vor ihrem Beginn die dann vorgeschriebenen Verfahren. Die Bezeichnung als Beratung allein entscheidet nicht über die rechtliche Einordnung einer tatsächlich anders genutzten Leistung.

Unabdingbare Rechte aus tatsächlich anwendbarem Bundes- und Bundesstaatenrecht bleiben erhalten. Diese Länderergänzung enthält keine pauschale Erklärung, dass sämtliche bundesstaatlichen Datenschutzvorschriften für jeden Kunden gelten oder dass ihre jeweiligen Anwendungsvoraussetzungen bereits festgestellt sind.

3 Australien

Soweit für die Leistung zwingende Garantien und Rechtsbehelfe des Australian Consumer Law gelten, werden sie weder durch die Geschäftskundeneigenschaft noch durch die deutsche Rechtswahl, eine Ergebnisbegrenzung oder die allgemeine Haftungsklausel ausgeschlossen oder eingeschränkt. Der Anbieter schuldet die gesetzlich erforderliche Sorgfalt und Fachkunde sowie eine gesetzlich geschuldete Eignung und rechtzeitige Leistung. Gesetzliche Rechte auf Abhilfe, Vertragsbeendigung, Erstattung oder Schadensersatz bleiben in ihrem gesetzlichen Umfang bestehen.

Auch ein Unternehmen kann bei einem nach dem Australian Consumer Law erfassten Erwerb diese Rechte haben. Ob der konkrete Erwerb erfasst ist, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen einschließlich der geltenden Wertgrenze von 100.000 AUD einschließlich GST und den übrigen gesetzlichen Tatbeständen.

Wenn der Kunde als dem Australian Privacy Act unterliegende Stelle personenbezogene Daten an VERION im Ausland offenlegt, muss die Offenlegung die tatsächlich anwendbaren Voraussetzungen von APP 8 erfüllen. Der Anbieter unterstützt die hierfür erforderlichen Schutzmaßnahmen und stellt die für diese Weitergabe maßgeblichen Empfänger- und Verarbeitungsinformationen bereit. Diese Vertragsannahme ist keine Einwilligung zum Verzicht auf eine gesetzliche Verantwortlichkeit des Exporteurs.

4 Festlandchina

Bei Verarbeitung von Daten natürlicher Personen in Festlandchina im Anwendungsbereich des PIPL sind vorab verständliche Informationen über Verantwortliche, Zwecke, Daten, Aufbewahrung und Rechte bereitzustellen. Eine erforderliche gesonderte persönliche Einwilligung für eine Auslandsübermittlung wird durch die Vertragsannahme des Unternehmens nicht ersetzt; gesetzliche Ausnahmen bleiben an ihre tatsächlichen Voraussetzungen gebunden.

Soweit vorgeschrieben, sind vor Beginn die Datenschutzfolgenprüfung und der einschlägige Exportnachweis durchzuführen. Die seit 2024 geltenden gesetzlichen Befreiungen von Sicherheitsbewertung, Standardvertrag oder Zertifizierung sind zu berücksichtigen. Es wird deshalb weder jeder Transfer automatisch einer solchen Formalität unterworfen noch eine Befreiung ohne ihre Voraussetzungen behauptet.

Greift für VERION die extraterritoriale Anwendung nach Art. 3 Abs. 2 PIPL, muss VERION die in Art. 53 vorgeschriebene örtliche Stelle oder Vertretung benennen und die vorgeschriebene Meldung erfüllen. Diese Ergänzung ist weder eine Benennung einer noch nicht bestellten Vertretung noch ein Ersatz für tatsächliche Exportnachweise. Bei Auftragsverarbeitung und Weiterbeauftragung müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Vereinbarungen und Zustimmungen vorliegen.

5 Singapur

Für einen dem PDPA unterliegenden Export personenbezogener Daten aus Singapur muss die vorgeschriebene, mindestens vergleichbare Schutzwirkung beim ausländischen Empfänger nach einer zulässigen Grundlage sichergestellt sein. Soweit diese Übermittlung auf vertragliche Schutzpflichten gestützt wird, verpflichtet sich VERION für die betreffenden Daten zu mindestens vergleichbarem Schutz; die betroffenen Verarbeitungsländer und Territorien sowie zulässigen Weitergaben sind in den tatsächlichen Transferunterlagen festzuhalten. Ein bloß bestätigter Serverstandort ersetzt diese Nachweise nicht.

Handelt VERION hierbei als Data Intermediary für den Kunden, verarbeitet VERION die Daten nach dem schriftlich festgehaltenen Zweck, schützt sie angemessen, beendet nicht mehr erforderliche Aufbewahrung und informiert den Kunden über bekannt gewordene Datenschutzverletzungen ohne unangemessene Verzögerung. Die eigenen gesetzlichen Pflichten des Kunden bleiben erhalten.

Die Ausnahme für Business Contact Information betrifft nur die gesetzlich erfassten geschäftlichen Kontaktdaten. Sie macht personenbezogene Teilnehmerantworten, Verhaltensanalysen oder Profile nicht allein wegen eines Geschäftskundenauftrags zu ausgenommenen Kontaktdaten.

VERION DEV · TESTUMGEBUNG