Allgemeine Geschäftsbedingungen für Geschäftskunden
VERION-B2B-2026-10-17-v3 · 17.10.2026
1 Geltung und Anbieter
Diese AGB gelten für ausdrücklich unter ihrer Einbeziehung geschlossene Verträge mit Giulio Focardi, handelnd unter VERION GROUP, Maximilianstraße 2, 80539 München, Deutschland, info@verion.group. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Geschäftskunden im Sinne des Rahmenvertrags. Entgegenstehende Kundenbedingungen gelten nur, soweit VERION ihnen ausdrücklich zustimmt. Individuelle Vereinbarungen bleiben vorrangig.
2 Onlinebestellung und Vertragsschluss
Produktdarstellungen und vorbereitete Projekte sind Einladungen zur Abgabe eines Angebots. Vor der entgeltlichen Bestellung kann der Kunde Projekt, Entscheidungsfrage, Teilnehmer, Rechnungsempfänger und Preis prüfen und über die vorgesehenen Bearbeitungsschritte korrigieren. Maßgeblich sind die unmittelbar vor der Zahlung angezeigten Angaben einschließlich Nettobetrag, Steuern und Gesamtbetrag in EUR.
Durch ausdrückliche Annahme der Vertragsunterlagen und abschließende zahlungspflichtige Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Das bloße Öffnen des Zahlungsformulars ist noch kein Vertragsschluss. VERION nimmt das Angebot durch Bestätigung des bezahlten und aktivierten Auftrags oder durch Beginn der vereinbarten entgeltlichen Leistung an. Eine rein technische Zahlungs- oder Zugangsmeldung ohne Auftragsannahme ist noch keine Annahme.
Beim kostenfreien Test nimmt VERION die ausdrücklich angefragte kostenfreie Leistung durch die Bestätigung des Teststarts oder Freischaltung an. Die Vertragsunterlagen sind vor Erklärung abrufbar und speicherbar. Der Kunde kann seinen gespeicherten Zustimmungsbeleg im System abrufen; dieser dokumentiert die Erklärung, nicht allein schon die Annahme eines bezahlten Auftrags. Vertragssprache ist Deutsch; eine englische Lesefassung dient dem Verständnis. Eine andere Vertragssprache kann individuell vereinbart werden.
3 Vergütung und Zahlung
Der Preis richtet sich nach dem individuell angezeigten und bestätigten Angebot. Ein angegebener Mindestpreis ist kein Pauschalpreis für jeden Auftrag. Der finale Betrag wird vor der Zahlung einschließlich des anwendbaren Steuerbetrags oder der angezeigten steuerlichen Behandlung ausgewiesen. Nachträgliche Preisänderungen für einen bereits bestellten Umfang erfolgen nicht einseitig.
Der kostenfreie Test wird nicht berechnet und begründet kein Abonnement. Ein Vollmandat ist nur nach gesonderter Bestellung kostenpflichtig. Die Zahlung erfolgt über die im Bestellvorgang angebotenen Zahlungsverfahren; derzeit wird eine Kreditkarte ohne Wallet verwendet. Soweit keine abweichende Individualvereinbarung getroffen ist, wird die Vergütung bei Vertragsschluss fällig; die entgeltliche Freischaltung erfolgt erst nach erfolgreicher Zahlungsprüfung. Bei ausbleibender Annahme werden eingezogene Beträge erstattet und nicht benötigte Autorisierungen freigegeben.
Einwendungen gegen Forderungen und gesetzliche Rechte werden durch die Zahlung nicht ausgeschlossen. Aufrechnung ist mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder aus demselben Vertragsverhältnis stammenden Gegenforderungen zulässig. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben erhalten.
4 Leistungsumfang und Änderungen
Die fachlichen Leistungen, Grenzen und Mitwirkungspflichten ergeben sich aus dem Rahmenvertrag und dem Einzelauftrag. Aussagen ohne ausreichende Datenbasis werden als offen oder unsicher kenntlich gemacht und nicht als gesicherte Tatsachen zugesagt. Der Kunde prüft die Verwendbarkeit der Ergebnisse für seine konkrete Entscheidung.
Änderungen an Teilnehmerkreis, Entscheidungsfrage oder Projekt nach verbindlicher Bestellung können eine neue Analyse und ein gesondertes Angebot erfordern. Zusatzkosten entstehen nur nach ausdrücklicher Vereinbarung. Technische Wartung und erforderliche Sicherheitsänderungen dürfen den vereinbarten Leistungszweck nicht wesentlich beeinträchtigen; erhebliche planbare Einschränkungen werden angemessen angekündigt. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nur bei gesonderter Vereinbarung zugesagt.
5 Beanstandungen und gesetzliche Rechte
Der Kunde meldet nachvollziehbare Fehler oder Leistungsabweichungen möglichst mit Projektbezug an info@verion.group. VERION prüft Beanstandungen und behebt zu vertretende Mängel nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Eine unterbliebene sofortige Meldung führt nicht zu einem pauschalen Verlust gesetzlicher Ansprüche. Es wird weder eine fiktive Abnahme durch bloße Nutzung noch ein allgemeiner Erstattungsausschluss vereinbart.
6 Haftung
VERION haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei übernommenen Garantien und nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften. Gleiches gilt, soweit ein Schaden auf arglistigem Verschweigen eines Mangels beruht.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet VERION für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Gesetzlich zwingende Ansprüche, insbesondere betroffener Personen nach Art. 82 DSGVO, werden nicht eingeschränkt. Diese Regelung gilt entsprechend für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
7 Laufzeit und Vertragsänderungen
Es gilt die Dauer des bestätigten Einzelauftrags; eine automatische Verlängerung oder ein Abonnement wird nicht allein durch die Nutzung begründet. Gesetzliche Kündigungsrechte, insbesondere aus wichtigem Grund, sowie gesetzliche Vergütungs- und Erstattungsregeln bleiben erhalten.
Neue Fassungen dieser AGB gelten nicht rückwirkend für bestehende Aufträge. Änderungen bedürfen einer zulässigen Vereinbarung; Schweigen oder fortgesetzte Nutzung allein gelten nicht als Annahme neuer Bedingungen. Jede online erklärte Zustimmung wird mit der dazugehörigen Fassung und Auftragszuordnung dokumentiert.
8 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende anwendbare Vorschriften bleiben unberührt. Ein ausschließlicher Gerichtsstand am Geschäftssitz des Anbieters wird nur vereinbart, soweit die Voraussetzungen einer wirksamen Gerichtsstandsvereinbarung nach § 38 ZPO vorliegen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Zuständigkeitsregeln.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, gelten die gesetzlichen Folgen nach § 306 BGB. Die übrigen Bestimmungen bleiben im gesetzlich zulässigen Umfang wirksam. Eine unwirksame Regel wird nicht automatisch durch die wirtschaftlich weitestgehende zulässige Klausel ersetzt.
